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Erdbestattung/ Sargbestattung

Eine der ältesten und traditionsreichsten Formen der Bestattung:

Die Erdbestattung oder auch Sargbestattung genannt. Der Verstorbene wird in einem Sarg, entweder in einer Wahlgrabstätte oder in einer pflegefreien Grabstätte, beigesetzt.

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Für die Erdbestattung gibt es in NRW eine Bestattungsfrist von 10 Tagen. Innerhalb dieser Zeit muss die Beisetzung stattfinden.

Im Gegensatz zur Feuerbestattung. Da muss die Einäscherung auch innerhalb von 10 Tagen stattfinden, jedoch hat man für die Beisetzung der Urne sehr viel länger Zeit.

 

  • Wahlgrabstätte: Es gibt Einzel- oder Doppelgrabstellen, diese kann man individuell auswählen. Es gibt die Möglichkeit mehrerer Beisetzungen und der Verlängerung der Ruhefrist.

  • Pflegefreie Grabstätte/Grabkammer: Im Gegensatz zum Wahlgrab, werden die pflegefreien Grabstätten nach der Reihe vergeben und können nicht ausgesucht werden. Außerdem ist nur eine Beisetzung möglich und kann nicht noch einmal verlängert werden.

 

Als Kölner haben Sie die freie Friedhofswahl innerhalb Kölns. Sie sind nicht an Ihren Wohnort gebunden.

Angehörige und Hinterbliebene können, wann immer sie das Bedürfnis haben, diesen Ort der Trauer aufsuchen, ihn gestalten und dem Verstorbenen dort nah sein.

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