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Was ist im Trauerfall zu tun?

Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, gerät das Leben oft von einem Moment auf den anderen aus dem Gleichgewicht. In dieser besonderen Situation fällt es schwer, einen klaren Gedanken zu fassen.

Deshalb möchten wir Ihnen Orientierung geben und Sie Schritt für Schritt begleiten.

Das Wichtigste vorweg: Sie müssen nichts überstürzen. Nehmen Sie sich Zeit für den Abschied und für das, was Ihnen in diesem Moment wichtig ist. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite.

1. Einen Arzt verständigen

Zunächst muss der Tod ärztlich festgestellt werden. Die Ärztin oder der Arzt stellt anschließend die Todesbescheinigung aus.

Verstirbt ein Mensch zu Hause, informieren Sie bitte den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst. In einem Krankenhaus, Hospiz oder Pflegeheim wird dies vom dortigen Personal übernommen.

2. Angehörige informieren

Benachrichtigen Sie die engsten Angehörigen und Menschen, die dem Verstorbenen nahestanden.

Ein persönlicher Anruf ist oft der beste Weg. So haben Familie und Freunde die Möglichkeit, sich auf den Abschied vorzubereiten und – wenn möglich – rechtzeitig anzureisen.

3. Zeit für den Abschied

Viele Angehörige wissen nicht, dass nach einem Sterbefall häufig genügend Zeit bleibt, um in Ruhe Abschied zu nehmen. In Nordrhein-Westfalen kann die verstorbene Person in der Regel bis zu 36 Stunden im vertrauten Umfeld bleiben.

Diese gemeinsame Zeit kann sehr wertvoll sein. Manche sitzen noch einmal am Bett, erzählen Geschichten, halten die Hand oder verabschieden sich in aller Stille. Es gibt kein Richtig oder Falsch – wichtig ist, was sich für Sie gut und stimmig anfühlt.

4. Kontaktieren Sie uns

Rufen Sie uns an, sobald Sie dazu bereit sind. Gemeinsam besprechen wir die nächsten Schritte und vereinbaren alles Weitere.

Wenn bereits Wünsche zur Bestattung oder eine Bestattungsvorsorge bestehen, berücksichtigen wir diese selbstverständlich. Gemeinsam klären wir in aller Ruhe alle Fragen rund um die Bestattungsart, den weiteren Ablauf und die Gestaltung des Abschieds.

5. Kleidung und persönliche Erinnerungsstücke

Wenn Sie möchten, können Sie Kleidung auswählen, in der sich der/die Verstorbene besonders wohlgefühlt hat. Das kann der Anzug oder das Lieblingskleid sein – genauso aber auch ein vertrauter Pullover oder die bequeme Alltagskleidung.

Auch persönliche Erinnerungsstücke wie Briefe, Fotos, ein Kuscheltier oder andere Dinge, die eine besondere Bedeutung haben, können wir gerne mit in den Sarg legen.

6. Das erste Gespräch

Beim ersten Gespräch nehmen wir uns Zeit für Sie. Wir hören zu, beantworten Ihre Fragen und besprechen gemeinsam alle organisatorischen Schritte.

Uns ist wichtig, den Menschen kennenzulernen, von dem Sie Abschied nehmen. Denn jede Lebensgeschichte ist einzigartig – und genauso individuell sollte auch der Abschied gestaltet werden.

7. Wir übernehmen die Formalitäten

Nach dem Sterbefall sind verschiedene Formalitäten zu erledigen. Dazu gehören unter anderem die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt und die Beantragung der Sterbeurkunden.

Um das erledigen zu können, benötigen wir zeitnah folgende Unterlagen:

  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde, Personalausweis

  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde, Personalausweis

  • Bei Verwitweten: Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners, Personalausweis

  • Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde, Nachweis über rechtskräftige Scheidung (Scheidungsurteil), Personalausweis

Bei Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, werden die Dokumente in internationaler Ausführung oder im Original und beglaubigter Übersetzung benötigt. Zusätzlich zur Heiratsurkunde sind auch die Geburtsurkunde und Pass vorzulegen.

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